„Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 1.1.2021
Die "Düsseldorfer Tabelle" ist Richtlinie und Hilfsmittel für
  die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwendet.
  Zum 1.1.2021 wurden die Regelsätze angepasst und betragen nun bei einem
  Nettoeinkommen des/der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 €:
- 393 € für Kinder von 0 – 5?Jahren,
- 451 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
- 528 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
- 564 € für Kinder ab 18 Jahren.
Die Sätze steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts
  Düsseldorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff – Düsseldorfer Tabelle.

