Kündigung eines Bankdarlehens aus wichtigem Grund
Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der
  Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche
  Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung
  des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann
  der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel
  stets, nach Auszahlung fristlos kündigen. Ein Überschreiten dieser
  Wesentlichkeitsgrenze kann jedoch erst dann angenommen werden, wenn die Prognose
  ergibt, dass die drohende oder eingetretene wirtschaftliche Verschlechterung
  nicht nur vorübergehend ist.
Neben der Prüfung der Vermögensverhältnisse hat auch eine Überprüfung
  der vereinbarten Sicherheiten vor dem Hintergrund zu erfolgen, ob auch bei der
  Verwertung dieser Sicherheiten der Anspruch der Bank gefährdet ist. Ergibt
  diese Überprüfung, dass auf Dauer keine Gefahr für die Werthaltigkeit
  der Sicherheiten besteht, kann der Darlehensvertrag nicht gekündigt werden.

