Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden
  über das Jahresende hinaus bis zum 31.3.2021 verlängert. Der vereinfachte
  Zugang zu den Grundsicherungssystemen gilt seit März 2020. Danach werden
  z. B. Wohn- und Heizkosten voll anerkannt. 
Des Weiteren wurde die Vermögensprüfung für 6 Monate ab Bewilligung
  grundsätzlich ausgesetzt. Selbstständig tätige Leistungsberechtigte
  erhalten zudem ihre Leistungen nach einem vereinfachten Verfahren.

