Bundesrat billigt Abfallrahmenrichtlinie
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie abschließend
  gebilligt. Hier die wichtigsten Regelungen:
- Künftig müssen Händler beim Vertrieb, auch im Zusammenhang
 mit Artikel-Rückgaben, dafür sorgen, dass die Erzeugnisse weiterhin
 genutzt werden können und nicht in den Müll wandern. Per Verordnung
 muss diese Grundpflicht noch konkretisiert werden.
- Bundesinstitutionen sind künftig verpflichtet, ökologisch vorteilhafte
 Erzeugnisse im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu bevorzugen.
- Nach dem neuen Gesetz müssen sich auch diejenigen an den Reinigungskosten
 von Parks und Straßen beteiligen, die Einwegprodukte (z. B. To-go-Becher
 o. Ä.) herstellen oder vertreiben.
- Das Recycling von bestimmten Abfällen, insbesondere Papier, Metall,
 Kunststoff und Glas, aber auch von Hausmüll, soll gestärkt werden.
 Die neue Regelung verschärft die Vorgaben für deren Wiederverwertung
 und die dazugehörige Berechnungsmethode. Die Änderung schreibt für
 das Jahr 2020 eine Recyclingquote von mindestens 50 % vor. Ab 2025 steigt
 die Quotenvorgabe schrittweise an.
- Öffentlich-rechtliche Entsorger werden verpflichtet, Bioabfälle,
 Kunststoffe, Metall, Papier, Glas, Textilien (ab 2025), Sperrmüll sowie
 Sonderabfall aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln.

