Gebäudesanierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt
Mit den neuen Klimaschutzregelungen wird eine technologieoffene steuerliche
  Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 eingeführt.
  Durch einen Abzug von der Steuerschuld soll gewährleistet werden, dass
  Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme
  profitieren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer
  Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Demnach
  können Steuerpflichtige, die z. B. alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster
  ersetzen, ihre Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 % (1. + 2.
  Jahr je 7 %, 3. Jahr 6 %) der Kosten mindern. Zusätzlich wurde im Vermittlungsverfahren
  erreicht, dass auch Kosten für Energieberater künftig als Aufwendungen
  für energetische Maßnahmen gelten.

