Außerordentliche Wirtschaftshilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen
In der (Video-)Konferenz vom 28.10.2020 beschlossen die Bundeskanzlerin und
  die Regierungschef-innen und Regierungschefs der Länder neben Einschränkungen
  des öffentlichen Lebens auch weitere Maßnahmen zur Unterstützung
  der speziell von dem Beschluss und der dadurch zwangsweisen Schließung
  betroffenen Unternehmen.
Eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für Selbstständige,
  Vereine und Einrichtungen soll finanzielle Ausfälle entschädigen.
  Danach wird ein "Erstattungsbetrag" in Höhe von bis zu 75 % des
  entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter,
  wobei die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden sollen, übernommen.
  Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe
  der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.
Des Weiteren will der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern
  und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern
  (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur-
  und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem
  wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  geöffnet und angepasst.

