Recht auf Akteneinsicht bei Testament des Ex-Ehegatten
In der Regel errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament. Jetzt hatten
  die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (OLG) zu klären,
  ob ein geschiedener Ehegatte einen Anspruch auf die Einsicht in ein neues Testament
  hat, welches der Ex-Ehegatte mit dem neuen Ehepartner verfasste.
Sie bejahten das berechtigte Interesse des Ex-Ehegatten, da es sich aus der
  Erbenstellung aufgrund des gemeinschaftlichen ersten Testaments ergibt. Dieses
  Testament könnte mit der Scheidung zwar unwirksam geworden sein. Zwingend
  ist dies aber nicht. Das Akteneinsichtsgesuch des ersten Ehegatten dient dazu,
  sich Klarheit über Inhalt und Wirksamkeit des Testaments zu verschaffen,
  um so Klarheit darüber zu gewinnen, ob z. B. ein Erbscheinantrag gestellt
  werden soll.

