SV Beiträge
Der Beitragsnachweis zur Sozialversicherung ist am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung fällig.
(Zahlungseingang bei der Krankenkasse)
Der Beitragsnachweis zur Sozialversicherung ist am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung fällig.
(Zahlungseingang bei der Krankenkasse)