Virtuelle Hauptversammlungen bis Ende 2021 möglich
Die gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit
  von GmbHs und weiteren Rechtsformen während der Pandemie sichergestellt
  wird, war ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet. Nun wurde die
  Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
  Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie
  im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit können die betroffenen
  Rechtsformen, also etwa GmbHs, Genossenschaften, Vereine und Aktiengesellschaften,
  auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten
  erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig. Die
  vorübergehenden Erleichterungen gelten bis zum 31.12.2021.

