RUNDSCHREIBEN – Überbrückungshilfe IV: Antragsfrist kann nicht verlängert werden
Sehr geehrte Mandanten,
in der Anlage übersenden wir Ihnen unser Rundschreiben zum Thema „Überbrückungshilfe IV: Antragsfrist kann nicht verlängert werden“ zu Ihrer Information.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Matzpreiksch
Sekretariat
S&P Steuerberatungsgesellschaft mbH Dresden
Atrium am Rosengarten
Hoyerswerdaer Straße 5
01099 Dresden
Tel.: 0351-8668633
Fax: 0351-8668666