RUNDSCHREIBEN – Überbrückungshilfe IV: Antragsfrist kann nicht verlängert werden

Sehr geehrte Mandanten,

in der Anlage übersenden wir Ihnen unser Rundschreiben zum Thema „Überbrückungshilfe IV: Antragsfrist kann nicht verlängert werden“ zu Ihrer Information.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Matzpreiksch

Sekretariat

S&P Steuerberatungsgesellschaft mbH Dresden

Atrium am Rosengarten

Hoyerswerdaer Straße 5

01099 Dresden

Tel.: 0351-8668633

Fax: 0351-8668666

Mail: christina.matzpreiksch@sup-steuerberatung-dresden.de

Sonderinformation zur Abgeltungsteuer ab 2009

Die neue Abgeltungsteuer

Die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen ab dem 1.1.2009 einer neuen Form der Besteuerung – der sog. Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer – insgesamt somit ca. 28 %. Weiterlesen

Abgabenrechner des BMF

Der Abgabenrechner als ein Service des BMF ermöglicht Ihnen die Berechnung Ihrer Lohnsteuer vorzunehmen und bietet zahlreiche Informationen rund um die Einkommensteuer:

Abgabenrechner

Finanzämter

Beim Informations- und Service-Angebot zu den Finanzverwaltungen der Länder finden Sie Kontaktinformationen zu den Finanzverwaltungen sowie andere wichtige Online-Angebote zum Thema Steuern:

Finanzämter